>>TONINTON<< ist eine jährliche Ausstellung für Bildende Kunst und Musik,
organisiert vom Fachschaftsrat Kunstpädagogik und Musikwissenschaften der Universität Leipzig.
2021 feiert die Ausstellung ihr 10-Jähriges-Jubiläum!
Ursprünglich ins Leben gerufen, um beide akademischen Fachrichtungen (die sich eine studentische Vertretung teilen) näher zu vernetzen, vereint die Ausstellung Arbeiten,
die nach dem Prinzip der Vorlage und Reaktion in einen künstlerischen Dialog treten.
Seit einigen Jahren ist das Projekt nicht nur geöffnet für Studierende, sondern für alle, die Lust haben sich am künstlerischen Austausch und beteiligen.
Alle Teilnehmenden können dabei frei entscheiden, ob sie eine Ausgangsarbeit beitragen, oder auf die Arbeit eines_r gelosten Partner_in der jeweils anderen Fachrichtung reagieren wollen.
So entstehen über einen Zeitraum von zwei Monaten neue auditive bzw. visuelle Arbeiten, welche die Themen bereits vorhandener Arbeiten reflektieren, verarbeiten oder weiterführen.
Die Präsentation der Ergebnisse bietet den Besucher*Innen anschließend über drei Tage einen viel-sinnlich erfahrbaren Ausstellungsraum. Über das Wochenende vom XX.XX.X entsteht
eine Plattform für interdisziplinären künstlerischen Austausch, einem Programm mit Live-Beiträgen, und Zugang zu einem schönen Außenbereich zum aufhalten und Kultur-Luft schnappen.
TON IN TON 2021 findet erneut im Westbahnhof in der nähe des
Plagwitzer S-Bahnhofes statt.
Koordinaten zur Location: 51.323667, 12.321444
Stellungnahme zur TON-IN-TON Durchführung während der Coronakrise
2020
Das jährliche Ausstellungsprojekt TON IN TON des Fachschaftsrates der Kunstpädagogik und Musikwissenschaft soll nach langem Abwägen
der Risiken auch 2020 wieder stattfinden.
TON IN TON ist eine Ausstellung, in deren Rahmen Arbeiten gezeigt bzw. hörbar gemacht werden, die nach dem Prinzip von Vorlage und
Reaktion entstehen und jeweils einen akustischen mit einem visuellen Beitrag vernetzen, sodass sich die Bereiche Kunst und Musik verschränken. So können sich die Studierenden der Institute
Kunstpädagogik und Musikwissenschaft vernetzen und austauschen. Seit Anfang Mai eröffnen landesweit Museen ihre Ausstellungen unter besonderen Hygiene-Maßnahmen. Diese sind im aktuellen
Rundschreiben des Freistaates Sachsen festgelegt*. TON IN TON ist eindeutig dem musealen Betrieb zu zuordnen, der seit Mai 2020 wieder den Betrieb aufnehmen darf.
Dabei steht auch für uns der Gesundheitsschutz an erster Stelle, die Hygiene-Vorschriften sind sinnvoll und richtig und wir haben
uns Gedanken gemacht, wie diese gut umgesetzt und entsprechend der aktuellen Allgemeinverfügung eingehalten werden können.
Die Ausstellung soll deshalb an 3 Tagen für Besucher*innen offen sein und unter einem neuen Konzept möglichst kontaktfrei ablaufen.
Den Ort der Veranstaltung haben wir so gewählt, dass wir die nötigen Abstandsbedingungen gut einhalten können. Im Westbahnhof steht uns eine große Halle von ca. 400 qm zur Verfügung, zwei
breite Tore werden einen begegnungsfreien Eingang und Ausgang bieten und die schöne Außenanlage dient den Besucher*innen, um sich mit Abstand aufhalten zu können. Um die musikalischen Beiträge zu hören, sollen Besucher*innen
ihre eigenen Kopfhörer mitbringen und bekommen die Möglichkeit, die Stücke entweder durch das Scannen eines QR-Codes oder über desinfizierte MP3-Player abzuspielen.
Damit TON IN TON trotzdem möglichst inklusiv gestaltet werden kann, werden wir die Ausstellung dieses Jahr zusätzlich auch digital
anbieten, so wird es auch aus der Quarantäne heraus möglich sein, daran teilzuhaben. Die geplante Vernissage mit Live-Konzerten und Party wird in diesem Jahr natürlich nicht
stattfinden.
Wir sehen Kultur als einen elementaren Bestandteil unseres Zusammenlebens, als unersetzlichen Teil unseres Alltags, der kein
dekorativer Luxus in guten Zeiten sein sollte. Mit der Ausstellung TON IN TON bedienen wir ein kulturelles Format, dass auch unter den Bedingungen der Pandemie ein niedrigschwelliges und
kontaktarmes Kulturangebot darstellt.
Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen ab dem 15.Mai 2020:
Die Staatsregierung hat am 12. Mai 2020 die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter
gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5
Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter
bestehen.